Führt eine verlängerte perioperative Thrombembolieprophylaxe mit Heparin verglichen mit einer limitierten Verabreichung bei KrebspatientInnen, zu einer Senkung der Mortalität, Pulmonalembolie- und Thromboseinzidenz?

Anfrage

Gibt es Evidenz dafür, dass eine verlängerte Verabreichung von Heparin im Rahmen der perioperativen Thrombembolieprophylaxe bei KrebspatientInnen im Vergleich zu einer limitierten Verabreichung zu einer Senkung des Thrombose - und Pulmonalembolierisikos sowie der Mortalität führt?

Ergebnisse

Die Stärke der Evidenz ist unzureichend, um eine Aussage darüber zu treffen, ob bei KrebspatientInnen eine verlängerte perioperative Thrombembolieprophylaxe mit niedermolekularem Heparin im Vergleich zu einer limitierten Verabreichung zu einer Reduktion symptomatischer tiefer Beinvenenthrombosen sowie des Pulmonalembolierisikos und der Mortalität führt.

Die Aussagekraft und Anwendbarkeit von Studien, die eine Reduktion tiefer Beinvenenthrombosen mit einer verlängerten perioperativen Heparin - Thromboseprophylaxe zeigen, ist limitiert, da lediglich Daten für den Outcome ?unsymptomatische Beinvenenthrombosen? zur Verfügung stehen. Aufgrund methodischer Mängel der vorhandenen Studien ist die Stärke der Evidenz niedrig, dass eine verlängerte perioperative Thrombembolieprophylaxe bei KrebspatientInnen, die sich einem größeren Abdominal- oder Beckeneingriff unterziehen, die Inzidenz von unsymptomatischen tiefen Beinvenenthrombosen vermindert.

Stärke der Evidenz, dass eine verlängerte perioperative Thrombembolieprophylaxe mit niedermolekularem Heparin im Vergleich zu einer limitierten Verabreichung, bei KrebspatientInnen, die sich einem abdominellen, gynäkologischen oder urologischen chirurgischen Engriff unterziehen,zu einer Reduktion symptomatischer tiefer Beinvenenthrombosen und des Pulmonalembolierisikos führt:
0 von 3 = Insuffizient
Stärke der Evidenz, dass eine verlängerte perioperative Thrombembolieprophylaxe mit niedermolekularem Heparin im Vergleich zu einer limitierten Verabreichung bei KrebspatientInnen, die sich einem abdominellen, gynäkologischen oder urologischen chirurgischen Engriff unterziehen, die Inzidenz von asymptomatischen tiefen Beinvenenthrombosen vermindert:
1 von 3 = Niedrig
Stärke der Evidenz, dass eine verlängerte Thrombembolieprophylaxe mit niedermolekularem Heparin im Vergleich zu einer limitierten Verabreichung, bei KrebspatientInnen, die sich einem abdominellen, gynäkologischen oder urologischen chirurgischen Engriff unterziehen, die Mortalität reduziert. (3 Monate bzw. 1 Jahr postoperativ):
0 von 3 = Insuffizient
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